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BAG Urteil v. - 6 AZR 716/08

Gesetze: Durchgeschriebene Fassung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (in der bis zum geltenden Fassung - TVöD-K a.F.) § 8.1; Durchgeschriebene Fassung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (in der bis zum geltenden Fassung - TVöD-K a.F.) § 10; TVöD-BT-K (i.d.F. vom ) § 46 Abs. 5; Durchgeschriebene Fassung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-K in der ab geltenden Fassung) § 8.1; Durchgeschriebene Fassung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-K in der ab geltenden Fassung) § 9 Abs. 1 S. 2 Buchst. a

Leitsatz

Leitsatz:

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2010 S. 1159 Nr. 19
DB 2010 S. 451 Nr. 8
FAAAD-37256

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