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BGH Urteil v. - IX ZR 78/09

Gesetze: § 91 Abs 1 InsO, § 140 Abs 1 InsO

Erwerb eines Pfandrechts und Insolvenzanfechtung bei Verpfändung der monatlichen Gewinnforderungen aus einer Beteiligung an einer GbR und des Gesellschaftsanteils selbst

Leitsatz

1. Verpfändet ein Gesellschafter monatlich entstehende Gewinnforderungen aus einer Beteiligung an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, erwirbt der Pfandgläubiger an den nach Insolvenzeröffnung entstehenden Forderungen auch dann kein Pfandrecht, wenn außerdem der Gesellschaftsanteil selbst verpfändet wurde .

2. Werden künftige Gewinnforderungen aus der Beteiligung an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts verpfändet, so ist für die Anfechtung des Pfandrechts der Zeitpunkt des Entstehens der verpfändeten Gewinnforderungen maßgeblich .

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2010 S. 386 Nr. 8
BB 2010 S. 662 Nr. 10
DB 2010 S. 330 Nr. 6
DStR 2010 S. 660 Nr. 13
DStR 2010 S. 816 Nr. 16
DStR-Aktuell 2010 S. 12 Nr. 16
NJW-RR 2010 S. 924 Nr. 13
NWB-Eilnachricht Nr. 14/2010 S. 1038
StuB-Bilanzreport Nr. 13/2010 S. 519
WM 2010 S. 368 Nr. 8
WPg 2010 S. 552 Nr. 10
ZIP 2010 S. 335 Nr. 7
FAAAD-37311

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