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BFH Urteil v. - III R 62/07

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, SGB I § 33a

Tatsächliches Alter für die Berücksichtigung eines Kindes maßgeblich

Leitsatz

Die Berücksichtigung eines Kindes beim Kindergeld ist vom tatsächlichen Kindesalter abhängig. § 33a SGB I, wonach das zuerst gegenüber dem Sozialleistungsträger oder Arbeitgeber angegebene Alter maßgeblich ist, wenn nicht ein Schreibfehler vorliegt oder sich aus einer vor der erstmaligen Altersangabe erstellten Urkunde (hier: Personalausweis) ein anderes Geburtsdatum ergibt, ist im Steuerrecht nicht anzuwenden.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 616 Nr. 4
EAAAD-37346

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