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BFH Beschluss v. - IV B 101/09

Gesetze: FGO § 56, FGO § 74, FGO § 128, FGO § 129 Abs. 1

Aussetzung des Verfahrens als Ermessensentscheidung; keine Aussetzung des Verfahrens wegen einer bei einem Verwaltungsgericht anhängigen Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit des Geschäftsverteilungsplans

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 661 Nr. 4
IAAAD-37349

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