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BFH Beschluss v. - IV B 62/09

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, AO § 193, AO § 194

Erste Anschlussprüfung bedarf keiner weiteren Begründung; Begründung einer Anlassprüfung

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 595 Nr. 4
ZAAAD-37352

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