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BFH Urteil v. - IX R 2/09

Gesetze: EStG § 10d, AO § 181 Abs. 5, AO § 171 Abs. 10, AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Feststellungsverjährung bei Verlustfeststellungsbescheiden

Leitsatz

Dem Erlass wie der Änderung eines Verlustfeststellungsbescheids nach § 10d Abs. 3 bzw. Abs. 4 EStG steht solange keine Feststellungsverjährung entgegen, als diese Feststellung für künftige Einkommensteuerfestsetzungen oder Verlustfeststellungen nach § 10d EStG von Bedeutung ist.
Von Bedeutung im Sinne des § 181 Abs. 5 AO sind Feststellungsbescheide nicht nur für Steuerfestsetzungs- oder Feststellungsbescheide desselben oder des sich unmittelbar anschließenden Veranlagungszeitraums. Auch eine nur mittelbare Bedeutung dieser Bescheide für spätere Veranlagungen und Feststellungen genügt.
§ 181 Abs. 5 AO ist auch anwendbar, soweit sich der Ablauf der regulären Feststellungsfrist für den fraglichen Feststellungsbescheid seinerseits aus § 171 Abs. 10 AO ergibt.

Fundstelle(n):
WAAAD-37366

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