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BFH Urteil v. - IX R 41/08

Gesetze: EStG § 17 Abs. 2, AO § 39 Abs. 2 Nr. 1

Bestimmung der Höhe des Veräußerungspreises bei Veräußerung von GmbH-Anteilen

Leitsatz

Gegenleistung im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG ist bei einem Tausch der Wert des Wirtschaftsguts, das der Tauschende erhält, beim Tausch von Anteilen an Kapitalgesellschaften der Wert der Anteile, die der Tauschpartner im Gegenzug hingibt.
Auf den Kurs eingetauschter Aktien beim Übergang des Eigentums veräußerter GmbH-Anteile kommt es für die Bestimmung der Höhe des Veräußerungspreises nicht an, wenn nicht die Aktien oder ein Anspruch darauf Gegenleistung sind, sondern ein jedenfalls bestimmbarer Euro-Betrag.

Fundstelle(n):
GAAAD-37367

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