Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - IX R 50/08

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1

Aufwendungen zur Abwehr von Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz keine Werbungskosten

Leitsatz

Aufwendungen zur Abwehr von Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz sind mangels eines Veranlassungszusammenhangs mit der Einkunftserzielung nicht als Werbungskosten im Sinne von § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG abziehbar, da die Zugehörigkeit eines der Einkunftserzielung dienenden Wirtschaftsgutes zum Vermögen des Steuerpflichtigen bedroht ist. In einem solchen Falle steht nicht die Absicht der Einkunftserzielung, sondern die Verhinderung der Beeinträchtigung des Vermögens des Steuerpflichtigen im Vordergrund.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 622 Nr. 4
QAAAD-37368

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank