Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Grunderwerbsteuer;
Erschließungsbeiträge als
Teil der Gegenleistung
Bezug:
Nach Tz. 1 und Tz. 2 des Bezugserlasses ist bei der Veräußerung gemeindeeigener, erschlossener Grundstücke hinsichtlich der Einbeziehung von Erschließungsbeiträgen in die grunderwerbsteuerliche Gegenleistung danach zu unterscheiden, ob es sich um Erschließungsbeiträge nach dem BauGB oder um entsprechende Beiträge auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (KAG) handelt. Erschließungsbeiträge nach dem BauGB sind, sofern sie von der Kommune abgabenrechtlich geltend gemacht worden sind, nicht Teil der Gegenleistung (vgl. hierzu auch Tz. 1 letzter Satz des bundeseinheitlich abgestimmten Erlasses vom – 3 - S 452.1/13), während die auf der Grundlage des KAG erhobenen Beiträge stets dann in die Gegenleistung einzubeziehen sind, wenn die entsprechende Erschließungsanlage im Zeitpunkt des Grundstückserwerbs bereits fertig gestellt war.
Mit Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des kommunalen Abgabenrechts und zur Änderung des Naturschutzgesetzes vom (GBl. vom S. 206) wurde u. a. zum das Erschließungsbeitragsrecht in Landesrecht übernommen und in das neu gefasste KAG einbezogen. Die §§ 20 bis 28 KAG enthalten gemeinsame Vorschriften für Erschließungsbeiträge u...