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Verkürzung des Abschreibungszeitraums entgeltlich erworbener Milchlieferrechte aufgrund des Auslaufens der Milchmarktordnung in 2015 und Abschreibung des originär zugeteilten Milchlieferrechts
Bezug:
Verkürzung des Abschreibungszeitraums
Das Milchlieferrecht ist ein einheitliches, selbständiges immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens, das zugeteilt sowie entgeltlich oder unentgeltlich erworben worden sein kann. Entgeltlich erworbene Milchquoten wurden linear über einen Zeitraum von zehn Jahren abgeschrieben (vgl. BStBl 2003 I, 78).
In Anlehnung an das (Az. IV R 1/06 – BFH/NV 2009, 723) beantragen Landwirte – wegen des baldigen Auslaufens der Quotenregelung – die entgeltlich erworbenen Lieferrechte bis zum WJ 2014/2015 abzuschreiben. Da nach Auffassung des BFH die Nutzungsdauer grundsätzlich nach der bei Aufstellung der Bilanz voraussichtlichen Dauer des Fortbestandes der Quotenregelung zu schätzen ist, ist der Verkürzung des Abschreibungszeitraums entgeltlich erworbener Milchquoten bis zum zuzustimmen (vgl. EStG-Kartei NW §§ 13,13a EStG Fach 1 Nr. 800 II.02 sowie Veranlagungsverfügung 2008 Abschnitt V).
Abschreibung des originär zugeteilten Milchlieferrechts
Mit (Az. IX R 33/08 – BFH/NV 2009, 1866) hat der BFH ausgeführt, dass es sich auch bei der zugeteilten und vom Grund und Boden abgespaltenen Milchquote um ein abnutzbares immaterielles W...