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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 261/08

Gesetze: AO § 119 ZK-DVO Art. 78

Präferenzbehandlung

Leitsatz

  1. Zur Auslegungsfähigkeit der Bescheidadressierung

  2. Das Ursprungszeugnis ersetzt den Direktbeförderungsnachweis nicht

Fundstelle(n):
EAAAD-37508

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