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BGH Urteil v. - I ZR 67/07

Gesetze: § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 2 AMG, § 21 AMG

Unlauterer Wettbewerb: Diätetische Zimttabletten als Lebensmittel; Abgrenzung zu Arzneimitteln

Tatbestand

Die Beklagte bewirbt und vertreibt das Mittel "Nobilin GLUCO Zimt" als "Diätetische Zimttabletten - Zur besonderen Ernährung bei Diabetes mellitus im Rahmen eines Diätplanes". Eine Tablette enthält 100 mg Zimtextrakt, ferner Zink, Mangan, Folsäure, Chrom, Selen und verschiedene Vitamine. Auf der Umverpackung und auf der Gebrauchsinformation ist jeweils angegeben:

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
HAAAD-37598

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