Kundenstamm und Know-how als Geschäftswert, als
selbständig übertragbares immaterielles Wirtschaftsgut oder als
persönliche Eigenschaft des Unternehmers?
Leitsatz
1. Der Geschäftswert ist
Ausdruck der Gewinnchancen eines Unternehmens, soweit diese nicht auf einzelnen
Wirtschaftsgütern oder der Person des Unternehmers beruhen, sondern auf
dem Betrieb eines lebenden Unternehmens. Eine Bindung von Kunden an die Person
des Unternehmers statt an das Unternehmen kommt auch bei Handelsunternehmen in
Betracht, wenn überwiegend der Unternehmer nach außen in Erscheinung
tritt und die Mitarbeiter, die Betriebsorganisation oder die Lage des Betriebes
für den Erfolg unbedeutend sind.
2. Werden „Kundenstamm und
Know-how im Hinblick auf die Lieferanten” vom Einzelunternehmen an eine
neu gegründete, die Geschäfte fortführende GmbH verpachtet, so
kann dies steuerlich anzuerkennen sein, wenn es sich beim Kundenstamm und
Know-how nicht um den Geschäftswert handelt, sondern um ein oder mehrere
immaterielle Wirtschaftsgüter des Einzelunternehmens, die selbständig
übertragen werden
können.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 2010 II Seite 609 BB 2010 S. 469 Nr. 9 BB 2010 S. 684 Nr. 10 BB 2011 S. 43 Nr. 1 BBK-KN Nr. 52/2010 (Geschäftswert bei Verkauf des Betriebs an eine GmbH) BFH/NV 2010 S. 721 Nr. 4 BFH/PR 2010 S. 161 Nr. 5 BStBl II 2010 S. 609 Nr. 11 DB 2010 S. 367 Nr. 7 DStR 2010 S. 371 Nr. 8 DStRE 2010 S. 440 Nr. 7 EStB 2010 S. 84 Nr. 3 FR 2010 S. 480 Nr. 10 KÖSDI 2010 S. 16868 Nr. 3 NWB-Eilnachricht Nr. 8/2010 S. 570 StB 2010 S. 97 Nr. 4 StBW 2010 S. 145 Nr. 4 StuB-Bilanzreport Nr. 5/2010 S. 199 WPg 2010 S. 359 Nr. 7 LAAAD-37695