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BFH Urteil v. - III R 40/07 BStBl 2010 II S. 609

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1 Satz 5EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1

Kundenstamm und Know-how als Geschäftswert, als selbständig übertragbares immaterielles Wirtschaftsgut oder als persönliche Eigenschaft des Unternehmers?

Leitsatz

1. Der Geschäftswert ist Ausdruck der Gewinnchancen eines Unternehmens, soweit diese nicht auf einzelnen Wirtschaftsgütern oder der Person des Unternehmers beruhen, sondern auf dem Betrieb eines lebenden Unternehmens. Eine Bindung von Kunden an die Person des Unternehmers statt an das Unternehmen kommt auch bei Handelsunternehmen in Betracht, wenn überwiegend der Unternehmer nach außen in Erscheinung tritt und die Mitarbeiter, die Betriebsorganisation oder die Lage des Betriebes für den Erfolg unbedeutend sind.

2. Werden „Kundenstamm und Know-how im Hinblick auf die Lieferanten” vom Einzelunternehmen an eine neu gegründete, die Geschäfte fortführende GmbH verpachtet, so kann dies steuerlich anzuerkennen sein, wenn es sich beim Kundenstamm und Know-how nicht um den Geschäftswert handelt, sondern um ein oder mehrere immaterielle Wirtschaftsgüter des Einzelunternehmens, die selbständig übertragen werden können.

Fundstelle(n):
BStBl 2010 II Seite 609
BB 2010 S. 469 Nr. 9
BB 2010 S. 684 Nr. 10
BB 2011 S. 43 Nr. 1
BBK-KN Nr. 52/2010 (Geschäftswert bei Verkauf des Betriebs an eine GmbH)
BFH/NV 2010 S. 721 Nr. 4
BFH/PR 2010 S. 161 Nr. 5
BStBl II 2010 S. 609 Nr. 11
DB 2010 S. 367 Nr. 7
DStR 2010 S. 371 Nr. 8
DStRE 2010 S. 440 Nr. 7
EStB 2010 S. 84 Nr. 3
FR 2010 S. 480 Nr. 10
KÖSDI 2010 S. 16868 Nr. 3
NWB-Eilnachricht Nr. 8/2010 S. 570
StB 2010 S. 97 Nr. 4
StBW 2010 S. 145 Nr. 4
StuB-Bilanzreport Nr. 5/2010 S. 199
WPg 2010 S. 359 Nr. 7
LAAAD-37695

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