Vorlage an den EuGH zur Besteuerung von Flugbenzin
Leitsatz
Dem EuGH werden folgende Fragen zur
Vorabentscheidung vorgelegt:
1. Ist Art. 14 Abs. 1
Buchst. b Satz 1 der Richtlinie 2003/96/EG dahingehend auszulegen,
dass der Ausschluss der privaten nichtgewerblichen Luftfahrt von der
Steuerbegünstigung bedeutet, dass eine Steuerbefreiung für
Energieerzeugnisse zur Verwendung als Kraftstoff für die Luftfahrt nur
Luftfahrtunternehmen zu gewähren ist, oder ist die Steuerbefreiung auf
alle in der Luftfahrt eingesetzten Kraftstoffe zu erstrecken, sofern der
Einsatz des Flugzeugs erwerbsbezogenen Zwecken dient?
2. Ist Art. 15 Abs. 1
Buchst. j der Richtlinie 2003/96/EG
dahingehend auszulegen, dass sich die Bestimmung auch auf Kraftstoffe bezieht,
die ein Flugzeug für den Flug zu einer Flugzeugwerft und wieder
zurück benötigt, oder gilt die Begünstigungsmöglichkeit nur
für Unternehmen, deren eigentlicher Geschäftszweck die Fertigung,
Entwicklung, Erprobung oder Wartung von Luftfahrzeugen ist?
3. Ist Art. 11 Abs. 3 der
Richtlinie 2003/96/EG dahingehend
auszulegen, dass beim Einsatz eines sowohl privat als auch gewerblich genutzten
Flugzeugs für Wartungs- oder Schulungsflüge nach Art. 14
Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2003/96/EG eine auf die gewerbliche
Verwendung bezogene anteilmäßige Steuerbefreiung für den bei
diesen Flügen eingesetzten Kraftstoff zu gewähren ist?
4. Falls die Frage zu Nr. 3
verneint wird: Kann aus der Unanwendbarkeit des Art. 11 Abs. 3 der
Richtlinie 2003/96/EG im Rahmen des Art. 14 Abs. 1 Buchst. b der
Richtlinie 2003/96/EG geschlossen werden, dass bei gemischter Verwendung eines
Flugzeugs zu privaten und gewerblichen Zwecken für Wartungs- und
Schulungsflüge keine Steuerbefreiung zu gewähren ist?
5. Falls die Frage zu Nr. 3
bejaht wird oder falls sich aus einer anderen Bestimmung der Richtlinie
2003/96/EG eine entsprechende Rechtsfolge ergibt: Welche Kriterien und welcher
Bezugszeitraum sind der Bestimmung des jeweiligen verwendeten Anteils i.S. des
Art. 11 Abs. 3 der Richtlinie 2003/96/EG bei Wartungs- und
Schulungsflügen zugrunde zu legen?
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2010 S. 469 Nr. 9 DStRE 2010 S. 248 Nr. 4 NWB-Eilnachricht Nr. 8/2010 S. 573 StB 2010 S. 100 Nr. 4 WAAAD-37703