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BFH Urteil v. - IV R 5/07

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 2, EStG § 5, EStG § 13, EStG § 20 Abs. 8, GenG § 1

Genossenschaftsanteile in einem Betrieb der Landwirtschaft und Forstwirtschaft als gewillkürtes Betriebsvermögen

Leitsatz

Ein Land- und Forstwirt kann Genossenschaftsanteile jedenfalls dann als gewillkürtes Betriebsvermögen behandeln, wenn es sich um eine sowohl absolut als auch relativ vergleichsweise geringfügige Beteiligung ohne erkennbares Verlustrisiko handelt und die Genossenschaft typischerweise Geschäftspartner (auch) land- und forstwirtschaftlicher Betriebe ist, ohne ihren Mitgliedern jedoch besondere Vorteile einzuräumen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 612 Nr. 4
EStB 2010 S. 99 Nr. 3
StBW 2010 S. 337 Nr. 8
StuB-Bilanzreport Nr. 10/2010 S. 397
FAAAD-37713

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