Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - X R 46/06

Gesetze: GewStG § 2 Abs. 2

Einheitliche Gesamtkonzeption bei einer gewerbesteuerrechtlichen Organschaft

Leitsatz

Im Rahmen der gewerbesteuerlichen Organschaft genügt es für die Annahme einer wirtschaftlichen Eingliederung, wenn die eigene gewerbliche Tätigkeit des herrschenden Unternehmens, die neben der Leitung des abhängigen Unternehmens ausgeübt wird, mit der Tätigkeit des abhängigen Unternehmens in einem wirtschaftlichen Zusammenhang dergestalt steht, dass sich beide Unternehmen als Teile einer wirtschaftlichen Einheit darstellen und die eigene gewerbliche Tätigkeit des herrschenden Unternehmens im Rahmen der wirtschaftlichen Einheit nicht von untergeordneter Bedeutung ist.

Eine einheitliche Gesamtkonzeption kann auch darin bestehen, dass Unternehmen, die verschiedenartigen Geschäftszweigen angehören, unter der einheitlichen Leitung des herrschenden Unternehmens zusammengefasst werden, um einen Risikoausgleich zu erreichen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 677 Nr. 4
StB 2010 S. 59 Nr. 3
DAAAD-37718

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank