Geht ein Betrieb oder Betriebsteil unter Wahrung seiner bisherigen Identität durch Rechtsgeschäft auf einen Betriebserwerber über, tritt dieser betriebsverfassungsrechtlich an die Stelle des früheren Betriebsinhabers. Der neue Betriebsinhaber ist bis zu einer dem Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 BetrVG genügenden Änderung zur Fortführung der im Betrieb bestehenden Vergütungsordnung verpflichtet.
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Fundstelle(n): BB 2010 S. 500 Nr. 9 BB 2010 S. 707 Nr. 10 DB 2010 S. 511 Nr. 9 DStR 2010 S. 11 Nr. 9 NJW 2010 S. 1990 Nr. 27 NJW 2010 S. 8 Nr. 9 ZIP 2010 S. 492 Nr. 10 BAAAD-38063