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BGH Urteil v. - VIII ZR 119/08

Gesetze: Brüssel I-VO Art. 22 Nr. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Ein Vertrag über eine Vereinsmitgliedschaft ist kein Mietvertrag im Sinne von Art. 22 Nr. 1 EuGVVO, wenn er neben einem Ferienwohnrecht über ein bestimmtes Appartement weitere Rechte und Pflichten umfasst, die über die Übertragung des Nutzungsrechts hinausgehen und den Vertrag auch wirtschaftlich entscheidend prägen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW-RR 2010 S. 712 Nr. 10
RIW 2010 S. 473 Nr. 7
AAAAD-38072

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