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BGH Beschluss v. - III ZB 64/09

Gesetze: § 91 Abs 1 ZPO, § 91 Abs 2 S 1 Halbs 2 ZPO, § 91 Abs 2 S 2 ZPO

Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Terminsreisekosten des auswärtigen Prozessbevollmächtigten

Fundstelle(n):
AAAAD-38114

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