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BFH Urteil v. - II R 21/08

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, BGB § 433 Abs. 2

Einbeziehung von Kosten für bereits durchgeführte Erschließungs- und Naturschutz-Ausgleichsmaßnahmen in die Gegenleistung

Leitsatz

Beim Erwerb eines gemeindeeigenen erschlossenen Grundstücks gehören zur grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage auch die im Kaufvertrag ausgewiesenen Kosten für Erschließung und für bereits durchgeführte Ausgleichsmaßnahmen für den Naturschutz.
Eine spätere Bescheinigung der Gemeinde, dass in dem Kaufpreis Ablösebeträge enthalten seien, kann die im Kaufvertrag fehlende Vereinbarung zu einer Ablösung nicht ersetzen.
Offen bleibt, ob die Einbeziehung von Erschließungskosten in die Gegenleistung ausgeschlossen ist, wenn beim Erwerb eines gemeindeeigenen erschlossenen Grundstücks die Gemeinde die Erschließungsbeiträge gegenüber dem Erwerber abgabenrechtlich geltend macht.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 679 Nr. 4
EStB 2010 S. 139 Nr. 4
HFR 2010 S. 746 Nr. 7
CAAAD-38255

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