Kilometer-Pauschbetrag für Familienheimfahrten des zur Berufsausbildung auswärts untergebrachten Kindes
Leitsatz
Nur eigene Aufwendungen für Familienheimfahrten eines zur Berufsausbildung auswärts untergebrachten Kindes mindern dessen Einkünfte im Sinne des § 33a Abs. 2 Satz 2 EStG. Eigene Aufwendungen des Kindes liegen nicht vor, wenn die Eltern die Fahrten auf eigene Kosten mit dem eigenen PKW durchführen. In diesem Fall steht dem Kind auch die Kilometerpauschale nicht zu.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2010 S. 631 Nr. 4 EStB 2010 S. 139 Nr. 4 NWB-Eilnachricht Nr. 10/2010 S. 731 StBW 2010 S. 489 Nr. 11 VAAAD-38266