Liegt beim Verkauf (Kauf)
zahlungsgestörter Forderungen aufgrund der Übernahme von
Forderungseinzug und Ausfallrisiko auch dann eine entgeltliche Leistung und
eine wirtschaftliche Tätigkeit des Forderungskäufers vor, wenn sich
der Kaufpreis
- nicht nach dem Nennwert der
Forderungen unter Vereinbarung eines pauschalen Abschlags für die
Übernahme von Forderungseinzug und des Ausfallrisikos bemisst,
sondern
- nach dem für die jeweilige
Forderung geschätzten Ausfallrisiko richtet und dem Forderungseinzug im
Verhältnis zu dem auf das Ausfallrisiko entfallenden Abschlag nur
untergeordnete Bedeutung zukommt?
a) Ist die Übernahme des
Ausfallrisikos durch den Forderungskäufer beim Erwerb
zahlungsgestörter Forderungen zu einem erheblich unter dem Nennwert der
Forderungen liegenden Kaufpreis als Gewährung einer anderen Sicherheit
oder Garantie steuerfrei?
b) Falls eine steuerfreie
Risikoübernahme vorliegt:
Ist der Forderungseinzug als Teil
einer einheitlichen Leistung oder als Nebenleistung steuerfrei oder als
eigenständige Leistung steuerpflichtig?
Bestimmt sich das Entgelt für
die steuerpflichtige Leistung nach den von den Parteien vermuteten oder nach
den tatsächlichen
Einziehungskosten?
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 2010 II Seite 654 BB 2010 S. 534 Nr. 10 BB 2010 S. 679 Nr. 10 BFH/NV 2010 S. 776 Nr. 4 BFH/PR 2010 S. 179 Nr. 5 BStBl II 2010 S. 654 Nr. 11 DB 2010 S. 426 Nr. 8 DStR 2010 S. 377 Nr. 8 DStRE 2010 S. 388 Nr. 6 DStZ 2010 S. 261 Nr. 8 GStB 2010 S. 262 Nr. 8 HFR 2010 S. 1089 Nr. 10 IStR 2010 S. 7 Nr. 11 KÖSDI 2010 S. 16875 Nr. 3 NWB-Eilnachricht Nr. 9/2010 S. 643 StB 2010 S. 99 Nr. 4 StBW 2010 S. 156 Nr. 4 UR 2010 S. 304 Nr. 8 UStB 2010 S. 68 Nr. 3 WM 2010 S. 631 Nr. 13 ZIP 2010 S. 481 Nr. 10 WAAAD-38270