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BFH Urteil v. - VII R 39/08

Gesetze: GG Art. 3 Abs. 1GG Art. 12, 14EG Art. 28, 90Richtlinie 92/12/EWG Art. 6 Abs. 1Richtlinie 92/12/EWG Art. 15 Abs. 1Richtlinie 92/12/EWG Art. 22MinöStG 1993 MinöStG 1993 § 9 Abs. 1MinöStV MinöStV § 53FGO § 76 Abs. 1FGO § 96 Abs. 1

Kein wirksames Steueraussetzungsverfahren ohne Bezugsberechtigung des Empfängers; Berücksichtigung der subjektiven Vorstellungen des Versenders in Ausfuhrfällen

Leitsatz

1. Die wirksame Eröffnung eines innergemeinschaftlichen Steuerversandverfahrens, mit dem verbrauchsteuerpflichtige Erzeugnisse unter Steueraussetzung in einen anderen Mitgliedstaat befördert werden können, setzt eine Zulassung des Empfängers als Steuerlagerinhaber oder berechtigter Empfänger voraus.

2. Wird an einen Nichtberechtigten geliefert, entsteht die Mineralölsteuer nach § 9 Abs. 1 MinöStG 1993 mit der Entfernung des Mineralöls aus dem Steuerlager, ohne dass es darauf ankommt, dass das Mineralöl im Steuergebiet verbraucht wird.

3. Die Regelung der Steuerentstehung in § 9 Abs. 1 MinöStG 1993 verstößt weder gegen das Bestimmungslandprinzip noch gegen verfassungsrechtliche Vorgaben.

4. Die Rechtsprechung des EuGH und des BFH zu den Voraussetzungen für eine umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung und zum Gutglaubensschutz kann nicht auf verbrauchsteuerrechtliche Sachverhalte übertragen werden.

Fundstelle(n):
BB 2010 S. 534 Nr. 10
BFH/NV 2010 S. 759 Nr. 4
BFH/PR 2010 S. 236 Nr. 6
DB 2010 S. 430 Nr. 8
DStRE 2010 S. 429 Nr. 7
NWB-Eilnachricht Nr. 11/2010 S. 806
RIW 2010 S. 576 Nr. 8
StB 2010 S. 101 Nr. 4
QAAAD-38272

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