Kein wirksames Steueraussetzungsverfahren ohne Bezugsberechtigung
des Empfängers; Berücksichtigung der subjektiven Vorstellungen des
Versenders in Ausfuhrfällen
Leitsatz
1. Die wirksame Eröffnung eines
innergemeinschaftlichen Steuerversandverfahrens, mit dem
verbrauchsteuerpflichtige Erzeugnisse unter Steueraussetzung in einen anderen
Mitgliedstaat befördert werden können, setzt eine Zulassung des
Empfängers als Steuerlagerinhaber oder berechtigter Empfänger
voraus.
2. Wird an einen Nichtberechtigten
geliefert, entsteht die Mineralölsteuer nach
§ 9
Abs. 1 MinöStG 1993 mit der Entfernung des
Mineralöls aus dem Steuerlager, ohne dass es darauf ankommt, dass das
Mineralöl im Steuergebiet verbraucht wird.
3. Die Regelung der Steuerentstehung
in
§ 9
Abs. 1 MinöStG 1993 verstößt weder
gegen das Bestimmungslandprinzip noch gegen verfassungsrechtliche Vorgaben.
4. Die Rechtsprechung des EuGH und
des BFH zu den Voraussetzungen für eine umsatzsteuerfreie
innergemeinschaftliche Lieferung und zum Gutglaubensschutz kann nicht auf
verbrauchsteuerrechtliche Sachverhalte übertragen werden.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2010 S. 534 Nr. 10 BFH/NV 2010 S. 759 Nr. 4 BFH/PR 2010 S. 236 Nr. 6 DB 2010 S. 430 Nr. 8 DStRE 2010 S. 429 Nr. 7 NWB-Eilnachricht Nr. 11/2010 S. 806 RIW 2010 S. 576 Nr. 8 StB 2010 S. 101 Nr. 4 QAAAD-38272