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Bayerisches Landesamt für Steuern - S 1366.1.1-3/10 St32

Berücksichtigung von grenzüberschreitenden Verlusten Argumentationspapier zur Anwendung des EuGH-Urteils in der Rechtssache C-414/06 „Lidl Belgium” vom

Mit „Lidl Belgium” (BStBl 2009 II S. 692) Folgendes entschieden:

„Art. 43 EG steht dem nicht entgegen, dass eine in einem Mitgliedstaat ansässige Gesellschaft von ihrer Steuerbemessungsgrundlage nicht die Verluste einer Betriebsstätte abziehen kann, die ihr gehört und in einem anderen Mitgliedstaat belegen ist, sofern nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die Einkünfte dieser Betriebsstätte im letztgenannten Mitgliedstaat besteuert werden, in dem Verluste bei der Besteuerung der Einkünfte dieser Betriebsstätte für künftige Steuerzeiträume berücksichtigt werden können.”

Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Klarstellung der Wirkungen dieser Entscheidung hinsichtlich der Berücksichtigung von ausländischen Verlusten aus Betriebsstätten Folgendes:

A. Grundsätze

I. Betriebsstättenverluste im Sinne dieses Schreibens

1 Betriebsstättenverluste im Sinne dieses Schreibens sind Verluste, die in einer in einem anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaat belegenen Betriebsstätte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen (inländisches Unternehmen) ents...

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