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BGH Urteil v. - VIII ZR 81/08

Gesetze: § 133 BGB, § 157 BGB, § 306 BGB, § 307 BGB, § 310 BGB, § 315 BGB, § 4 AVBGasV

Erdgasliefervertrag mit Normsonderkunden: Inhaltskontrolle einer Preisanpassungsklausel und Folgen der Unwirksamkeit

Leitsatz

1. Zur Unwirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Erdgaslieferverträgen mit Normsonderkunden .

2. Bei Unwirksamkeit einer solchen Preisänderungsklausel tritt weder § 4 AVBGasV an deren Stelle noch kommt dem Energieversorgungsunternehmen im Wege ergänzender Vertragsauslegung ein Recht zur Änderung des vereinbarten Preises zu, wenn ihm ein Festhalten am vereinbarten Preis deshalb nicht unzumutbar ist, weil es sich innerhalb überschaubarer Zeit durch Kündigung vom Vertrag lösen kann (Bestätigung von , WM 2010, 228) .

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2010 S. 792 Nr. 14
NJW 2010 S. 8 Nr. 11
NJW-RR 2010 S. 1202 Nr. 17
WM 2010 S. 481 Nr. 10
ZIP 2010 S. 1250 Nr. 25
IAAAD-38454

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