Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Begriff des ungewöhnlich hohen Schadens beim Mitverschuldenseinwand
Leitsatz
Sehen die Geschäfts- oder Beförderungsbedingungen eines Frachtführers keine Regelung für seine Höchstbetragshaftung im Fall des Verlusts des Transportguts vor, liegt es im Regelfall nahe, für die Frage, ob ein ungewöhnlich hoher Schaden i.S. von § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB droht, von dem zehnfachen Betrag der Haftungsbegrenzung nach § 431 Abs. 1 HGB, Art. 23 Abs. 3 CMR auszugehen (Fortführung von , NJW 2006, 1426 = TranspR 2006, 212). Ist durch vorformulierte Vertragsbedingungen (§ 449 Abs. 2 Satz 2 HGB) ein geringerer als der in § 431 Abs. 1 HGB vorgesehene Höchstbetrag vereinbart worden, ist von dem zehnfachen Betrag der vereinbarten Haftungshöchstsumme auszugehen .
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): NJW 2010 S. 8 Nr. 11 NJW-RR 2010 S. 909 Nr. 13 RIW 2011 S. 84 Nr. 1 LAAAD-38466