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BFH Urteil v. - II R 44/08

Gesetze: ErbStG § 13a Abs. 4 Nr. 1, EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 15 Abs. 3, HGB § 119 Abs. 1, HGB § 161 Abs. 2

Schenkung eines KG-Anteils unter Vorbehalt eines Nießbrauchs und Übertragung der Stimmrechte und Verwaltungsrechte

Leitsatz

Für die Gewährung der Steuervergünstigung gemäß § 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG reicht es nicht, dass eine Gesellschaft gewerblich geprägte Personengesellschaft geblieben ist, wenn es am Erwerb eines Mitunternehmeranteils deshalb fehlt, weil der übertragene Gesellschaftsanteil ertragsteuerrechtlich als wirtschaftliches Eigentum nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO einem Vorbehaltsnießbraucher zuzurechnen ist.
Auch wenn sich der einzige Kommanditist einer GmbH & Co. KG bei Schenkung seiner Kommanditbeteiligung den Nießbrauch an der Beteiligung vorbehält und ihm zudem während der Dauer des Nießbrauchs die mit der Beteiligung verbundenen Stimm- und Verwaltungsrechte zustehen, ist dem Beschenkten die für die Mitunternehmerstellung erforderliche Mitunternehmerinitiative zuzuerkennen, wenn dieser im Bereich der Grundlagengeschäfte sein Stimmrecht - mit Zustimmung des Schenkers - noch persönlich ausüben darf und der Schenker in diesem Bereich nicht ohne den Beschenkten handeln kann, weil der Schenker selbst kein stimmberechtigter Gesellschafter der KG ist.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 690 Nr. 4
GmbHR 2010 S. 499 Nr. 9
KÖSDI 2010 S. 16956 Nr. 5
StBW 2010 S. 258 Nr. 6
UVR 2010 S. 105 Nr. 4
OAAAD-38559

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