Schenkung eines KG-Anteils unter Vorbehalt eines
Nießbrauchs und Übertragung der Stimmrechte und
Verwaltungsrechte
Leitsatz
Für die Gewährung der Steuervergünstigung
gemäß
§ 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG reicht es
nicht, dass eine Gesellschaft gewerblich geprägte Personengesellschaft
geblieben ist, wenn es am Erwerb eines Mitunternehmeranteils deshalb fehlt,
weil der übertragene Gesellschaftsanteil ertragsteuerrechtlich als
wirtschaftliches Eigentum nach
§ 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO
einem Vorbehaltsnießbraucher zuzurechnen ist. Auch wenn
sich der einzige Kommanditist einer GmbH & Co. KG bei Schenkung seiner
Kommanditbeteiligung den Nießbrauch an der Beteiligung vorbehält und
ihm zudem während der Dauer des Nießbrauchs die mit der Beteiligung
verbundenen Stimm- und Verwaltungsrechte zustehen, ist dem Beschenkten die
für die Mitunternehmerstellung erforderliche Mitunternehmerinitiative
zuzuerkennen, wenn dieser im Bereich der Grundlagengeschäfte sein
Stimmrecht - mit Zustimmung des Schenkers - noch persönlich ausüben
darf und der Schenker in diesem Bereich nicht ohne den Beschenkten handeln
kann, weil der Schenker selbst kein stimmberechtigter Gesellschafter der KG
ist.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2010 S. 690 Nr. 4 GmbHR 2010 S. 499 Nr. 9 KÖSDI 2010 S. 16956 Nr. 5 StBW 2010 S. 258 Nr. 6 UVR 2010 S. 105 Nr. 4 OAAAD-38559