Werden vom Alleingesellschafter einer GmbH GmbH-Geschäftsanteile an eine nahestehende Person sowohl verkauft als auch verschenkt, ist der Anteilsverkauf der Besteuerung zu Grunde zu legen, wenn er wirksam vereinbart und vereinbarungsgemäß durchgeführt wurde und die Vertragsparteien den vereinbarten Preis für angemessen halten durften und dies auch getan haben. Das gilt auch, wenn der vereinbarte Preis dem für die verschenkten Geschäftsanteile zu schätzenden Teilwert nicht entspricht. Einander nahestehende Personen können sich einerseits auf familiärer oder freundschaftlicher Grundlage Werte zuwenden und andererseits zugleich ernsthaft und steuerlich wirksam miteinander kontrahieren.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2010 S. 610 Nr. 4 KÖSDI 2009 S. 16709 Nr. 11 StBW 2010 S. 338 Nr. 8 TAAAD-38566