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BFH Beschluss v. - VIII B 211/08

Gesetze: FGO § 51 Abs. 1, FGO § 63, FGO § 105 Abs. 2 Nr. 4, FGO § 113, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 124, FGO § 128, ZPO § 227

Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs wegen Befangenheit kein Zulassungsgrund; Wohnsitzwechsel der Kläger berührt grundsätzlich nicht die Beklagtenstellung des Finanzamts

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Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 663 Nr. 4
UAAAD-38570

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