Wirtschaftliches Eigentum als Voraussetzung für die Zurechnung einer Beteiligung i.S. des § 17 EStG; Verträge unter nahen Angehörigen
Leitsatz
Die allgemeinen Regeln, wonach Verträge unter nahen Angehörigen steuerlich nur anzuerkennen sind, wenn sie zivilrechtlich wirksam abgeschlossen sowie vereinbarungsgemäß durchgeführt worden sind und nach Inhalt und Durchführung einem Fremdvergleich standhalten, gelten grundsätzlich auch für die Beurteilung einer Anteilsveräußerung im Sinne des § 17 EStG unter nahen Angehörigen. Dabei müssen geringfügige Abweichungen der steuerlichen Anerkennung einer Übertragung nicht entgegenstehen. Eine Abweichung, die lediglich darin besteht, dass kein oder ein unüblich niedriger Kaufpreis vereinbart wird, steht der steuerlichen Anerkennung der Übertragung jedenfalls nicht entgegen. In einem solchen Fall ist davon auszugehen, dass der Geschäftsanteil (ggf. teilweise) unentgeltlich übertragen worden ist.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2010 S. 623 Nr. 4 EStB 2010 S. 138 Nr. 4 HFR 2010 S. 582 Nr. 6 EAAAD-38571