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BVerfG Beschluss v. - 1 BvR 2192/05

Gesetze: KStG § 36 Abs. 3 (Fassung: 2000 10 23)KStG § 36 Abs. 4 (Fassung: 2000 10 23)KStG § 37 (Fassung: 2000 10 23)GG Art. 3 Abs. 1

Übergangsregeln vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren bei der Körperschaftsteuer zum Jahreswechsel 2000/2001 verfassungswidrig

Leitsatz

1. Es ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, dass die Übergangsregelungen vom körperschaftsteuerrechtlichen Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren bei einzelnen Unternehmen zu einem Verlust von Körperschaftsteuerminderungspotential führen, der bei einer anderen Ausgestaltung des Übergangs ohne Abstriche an den gesetzgeberischen Zielen vermieden werden könnte.

2. Spätestens mit Wirkung zum hat der Gesetzgeber für die noch nicht bestandskräftig abgeschlossenen Verfahren eine Neuregelung zu treffen, die den Erhalt des im Zeitpunkt des Systemwechsels in dem Teilbetrag EK 45 enthaltenen und zu diesem Zeitpunkt realisierbaren Körperschaftsteuerminderungspotentials gleichheitsgerecht sicherstellt. Gerichte und Verwaltungsbehörden dürfen § 36 Abs. 3, 4 i. d. F. des Steuersenkungsgesetzes vom (BGBl I Seite 1433) im Umfang der festgestellten Unvereinbarkeit nicht mehr anwenden, laufende Verfahren sind auszusetzen.

3. Der Gesetzgeber verfügt über Gestaltungsmöglichkeiten, einen gleichheitsgerechten Erhalt des Körperschaftsteuerminderungspotentials bei der von ihm beabsichtigten Abwicklung des Anrechnungsverfahrens zu gewährleisten. Er kann etwa das Körperschaftsteuerguthaben nach § 37 KStG unmittelbar aus den zum Stichtag vorhandenen Teilbeträgen belasteten Eigenkapitals, dem EK 45 und dem EK 40 bilden, ohne zuvor die Umgliederung nach § 36 Abs. 3 KStG vorzunehmen. Verfassungsgemäß und ebenfalls nicht mit einem unvertretbaren Verwaltungsmehraufwand verbunden wäre auch eine Lösung, welche die Eigenkapitalgliederung mit den beiden Teilbeträgen belasteten Eigenkapitals, dem EK 45 und dem EK 40, während der vorgesehenen Abwicklungszeit des Anrechnungsverfahrens getrennt, also ohne Zusammenfassung in einem Körperschaftsteuerguthaben, fortführt.

(Leitsätze 2, 3 nicht amtlich)

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Fundstelle(n):
BB 2010 S. 534 Nr. 10
BB 2010 S. 870 Nr. 15
BFH/NV 2010 S. 803 Nr. 4
BFH/PR 2010 S. 172 Nr. 5
DB 2010 S. 425 Nr. 8
DStR 2010 S. 434 Nr. 9
DStR 2010 S. 8 Nr. 9
DStRE 2010 S. 387 Nr. 6
DStZ 2010 S. 219 Nr. 7
EStB 2012 S. 16 Nr. 1
FR 2010 S. 472 Nr. 10
GmbHR 2010 S. 368 Nr. 7
KÖSDI 2010 S. 16866 Nr. 3
NWB-Eilnachricht Nr. 9/2010 S. 640
StC 2010 S. 9 Nr. 5
StuB-Bilanzreport Nr. 5/2010 S. 203
WPg 2010 S. 370 Nr. 8
AAAAD-38594

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