Übergangsregeln vom Anrechnungsverfahren zum
Halbeinkünfteverfahren bei der Körperschaftsteuer zum Jahreswechsel
2000/2001 verfassungswidrig
Leitsatz
1. Es ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, dass die
Übergangsregelungen vom körperschaftsteuerrechtlichen Anrechnungs-
zum Halbeinkünfteverfahren bei einzelnen Unternehmen zu einem Verlust von
Körperschaftsteuerminderungspotential führen, der bei einer anderen
Ausgestaltung des Übergangs ohne Abstriche an den gesetzgeberischen Zielen
vermieden werden könnte.
2. Spätestens mit Wirkung zum hat der Gesetzgeber
für die noch nicht bestandskräftig abgeschlossenen Verfahren eine
Neuregelung zu treffen, die den Erhalt des im Zeitpunkt des Systemwechsels in
dem Teilbetrag EK 45 enthaltenen und zu diesem Zeitpunkt realisierbaren
Körperschaftsteuerminderungspotentials gleichheitsgerecht sicherstellt.
Gerichte und Verwaltungsbehörden dürfen § 36 Abs. 3, 4 i. d. F.
des Steuersenkungsgesetzes vom (BGBl I Seite 1433) im Umfang
der festgestellten Unvereinbarkeit nicht mehr anwenden, laufende Verfahren sind
auszusetzen.
3. Der Gesetzgeber verfügt über
Gestaltungsmöglichkeiten, einen gleichheitsgerechten Erhalt des
Körperschaftsteuerminderungspotentials bei der von ihm beabsichtigten
Abwicklung des Anrechnungsverfahrens zu gewährleisten. Er kann etwa das
Körperschaftsteuerguthaben nach § 37 KStG unmittelbar aus den zum
Stichtag vorhandenen Teilbeträgen belasteten Eigenkapitals, dem EK 45 und
dem EK 40 bilden, ohne zuvor die Umgliederung nach § 36 Abs. 3 KStG
vorzunehmen. Verfassungsgemäß und ebenfalls nicht mit einem
unvertretbaren Verwaltungsmehraufwand verbunden wäre auch eine
Lösung, welche die Eigenkapitalgliederung mit den beiden Teilbeträgen
belasteten Eigenkapitals, dem EK 45 und dem EK 40, während der
vorgesehenen Abwicklungszeit des Anrechnungsverfahrens getrennt, also ohne
Zusammenfassung in einem Körperschaftsteuerguthaben,
fortführt.
(Leitsätze 2, 3 nicht
amtlich)
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
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Fundstelle(n): BB 2010 S. 534 Nr. 10 BB 2010 S. 870 Nr. 15 BFH/NV 2010 S. 803 Nr. 4 BFH/PR 2010 S. 172 Nr. 5 DB 2010 S. 425 Nr. 8 DStR 2010 S. 434 Nr. 9 DStR 2010 S. 8 Nr. 9 DStRE 2010 S. 387 Nr. 6 DStZ 2010 S. 219 Nr. 7 EStB 2012 S. 16 Nr. 1 FR 2010 S. 472 Nr. 10 GmbHR 2010 S. 368 Nr. 7 KÖSDI 2010 S. 16866 Nr. 3 NWB-Eilnachricht Nr. 9/2010 S. 640 StC 2010 S. 9 Nr. 5 StuB-Bilanzreport Nr. 5/2010 S. 203 WPg 2010 S. 370 Nr. 8 AAAAD-38594