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FG München Urteil v. - 4 K 1111/07

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3 S. 2 Buchst. b GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1GrEStG § 1 Abs. 5GG Art. 3 Abs. 1BauGB § 45BauGB § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1

Grundstückserwerb im Rahmen einer freiwilligen Baulandumlegung grunderwerbsteuerpflichtig

Leitsatz

Dass nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 S. 2 Buchst. b GrEStG nur ein Grundstückserwerb im Rahmen einer förmlichen amtlichen Baulandumlegung nach den §§ 45 ff. des Baugesetzbuchs, nicht aber ein Grundstückserwerb im Rahmen einer freiwilligen Baulandumlegung von der Grunderwerbsteuer befreit ist, verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EAAAD-39086

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