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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 2 V 20/09

Gesetze: FGO § 69

Aussetzung der Vollziehung

Leitsatz

Zu den Voraussetzungen eines Änderungsantrags nach § 69 Abs. 6 FGO.

Im Hinblick auf bestehenden Aufklärungsbedarf hinsichtlich der Funktionsweise der Kontrolleinheiten der Spielgeräte wird die Spielvergnügungsteuer teilweise ausgesetzt. Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Steuer bestehen nicht.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EAAAD-39102

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