Gegenstand des Erwerbsvorgangs; Überprüfbarkeit der Gegenleistung im Einspruchsverfahren
Leitsatz
Ein enger sachlicher Zusammenhang zwischen Kauf- und Bauvertrag wird indiziert, wenn der Veräußerer aufgrund einer in bautechnischer und finanzieller Hinsicht konkreten und bis (annähernd) zur Baureife gediehenen Vorplanung ein bestimmtes Gebäude auf einem bestimmten Grundstück zu einem im Wesentlichen feststehenden Preis anbietet und der Erwerber dieses Angebot annimmt. Bei der Frage, ob der Grundstückserwerber an das Bebauungs- und Vertragskonzept des Grundstücksveräußerers gebunden war und daher ein bebautes Grundstück erworben hat, ist auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Grundstückskaufvertrags abzustellen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2010 S. 838 Nr. 5 NAAAD-39258