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BFH Beschluss v. - VI B 137/09

Gesetze: FGO § 74, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b, GG Art. 3 Abs. 1, FGO § 135 Abs. 2

Aussetzung des Klageverfahrens (hier: Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer); Kosten eines erfolglosen Beschwerdeverfahrens

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 937 Nr. 5
WAAAD-39268

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