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BAG Urteil v. - 10 AZR 914/08

Gesetze: § 611 Abs 1 BGB, § 305c Abs 2 BGB, § 1 Abs 1 ZuwAngTVtr

Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzuwendung - AGB-Kontrolle - Unklarheitenregelung

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Höhe einer Sonderzuwendung. Der Beklagte ist ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in Berlin, der Pflegeheime und Internate betreibt. Die Klägerin ist examinierte Altenpflegerin und seit dem 15. Oktober 1996 als Dauernachtwache bei dem Beklagten beschäftigt.

Fundstelle(n):
BB 2010 S. 955 Nr. 16
DB 2010 S. 730 Nr. 13
NJW 2010 S. 8 Nr. 15
NWB-Eilnachricht Nr. 17/2010 S. 1322
StBW 2010 S. 375 Nr. 8
BAAAD-39395

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