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BGH Urteil v. - I ZR 191/07

Gesetze: BGB § 204 Abs. 1 Nr. 1; ZPO § 91a Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

a) Die Vorschrift des § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB setzt - ebenso wie schon § 209 Abs. 1 BGB a.F. - eine Klage des materiell Berechtigten voraus. Berechtigter ist neben dem ursprünglichen Rechtsinhaber und dessen Rechtsnachfolger auch der gesetzliche oder gewillkürte Prozessstandschafter.

b) Die einseitige Erledigungserklärung des Klägers beendet nicht die Rechtshängigkeit des für erledigt erklärten Anspruchs; dieser bleibt vielmehr verfahrensrechtlich die Hauptsache.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2010 S. 2270 Nr. 31
TAAAD-39418

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