Verlängerungszeitraum für den Bezug von Kindergeld nach Ableistung des Grundwehrdienstes oder des Zivildienstes
Leitsatz
Der Verlängerungszeitraum für den Bezug von Kindergeld nach Ableistung des Grundwehrdienstes oder des Zivildienstes entspricht
auch dann der Dienstzeit, wenn der Dienst nicht am Monatsersten angetreten wurde und daher im ersten Monat des Dienstes noch
Kindergeld bezogen worden ist (Anschluss an , BFH/NV – 2009, 132; entgegen DA-FamEStG
63.5 Abs. 3).