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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 162/09

Gesetze: UStG § 4 Nr. 18

Betreuungsleistungen eines Betreuungsvereins steuerfrei

Leitsatz

  1. Ein Betreuungsverein, der einem anerkannten Verband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen ist, erbringt sowohl gegenüber bemittelten als auch gegenüber mittellosen Personen durch seine Vereinsbetreuer steuerfrei Betreuungsleistungen.

  2. Berufsbetreuer können neben den auf Grundlage von § 1836 Abs. 2 BGB ermittelten Stundensätzen grds. auch einen Aufwendungsersatz abrechnen. Nämliches gilt für die allgemeinen Verwaltungs- und Versicherungskosten.

  3. Bei Betreuungen durch Vereinsbetreuer ist dies vom Grundsatz her nicht möglich. Für diese ist eine Entgeltbeschränkung i. S. des § 4 Nr. 18 Buchst. c UStG anzunehmen.

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Fundstelle(n):
OAAAD-39544

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