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BFH Beschluss v. - VI B 117/09

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, GG Art. 103 Abs. 1, FGO § 96 Abs. 2, FGO § 76 Abs. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

Keine doppelte Haushaltsführung eines Ledigen, wenn kein eigener Hausstand unterhalten wird; Wechselwirkung zwischen der Mitwirkungspflicht der Beteiligten und der Intensität der richterlichen Sachaufklärungspflicht

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 879 Nr. 5
WAAAD-39589

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