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BFH Beschluss v. - VIII B 162/09

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3, ZPO § 227 Abs. 1

Verlegung eines anberaumten Verhandlungstermins wegen erheblicher Gründe; Erkrankung des Beteiligten oder Prozessbevollmächtigten als erheblicher Grund

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Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 907 Nr. 5
RAAAD-39595

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