Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Oberfinanzdirektion Rheinland - S 2770 - 1015 - St 131

Anerkennung von ertragsteuerlichen Organschaftsverhältnissen

Nach § 17 S. 2 Nr. 2 KStG kann ein Organschaftsverhältnis zu einer Kapitalgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH nur anerkannt werden, wenn eine Verlustübernahme entsprechend den Voraussetzungen des § 302 AktG vereinbart wird. Diese ausdrückliche Vereinbarung ist nach ständiger BFH-Rechtsprechung ungeachtet dessen erforderlich, dass § 302 AktG im GmbH-Konzern analog auch ohne ausdrückliche Vereinbarung gelten soll. An dieser Rechtsauffassung hat der BFH in jüngster Vergangenheit mit Nachdruck festgehalten. Siehe hierzu die , , (n. v.) und .

Mithin muss der Gewinnabführungsvertrag (GAV) entsprechend R 66 Abs. 3 S. 2 und 3 KStR

  • entweder allgemein auf die Geltung sämtlicher Absätze des § 302 AktG verweisen (es reicht aus, wenn die Verpflichtung zur Verlustübernahme – ohne jegliche Einschränkung – „entsprechend den Regelungen des § 302 AktG” vereinbart wird)

    oder

  • den Wortlaut der Vorschrift des § 302 AktG wörtlich übernehmen.

Bei Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen handelt es sich um Unternehmensverträge i. S. d. § 291 Abs. 1 AktG, die aus der Sicht objektiver Dritter auszulegen sind. Nicht allgemein er...

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank