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BGH Urteil v. - VIII ZR 67/09

Gesetze: § 305 Abs 1 S 1 BGB, §§ 305ff BGB, § 310 BGB

Einvernehmliche Verwendung eines bestimmten Formulartextes: Stellen von Vertragsbedingungen; Anwendbarkeit der Vorschriften über die Inhaltskontrolle

Leitsatz

1. Ein Stellen von Vertragsbedingungen liegt nicht vor, wenn die Einbeziehung vorformulierter Vertragsbedingungen in einen Vertrag auf einer freien Entscheidung desjenigen beruht, der vom anderen Vertragsteil mit dem Verwendungsvorschlag konfrontiert wird. Dazu ist es erforderlich, dass er in der Auswahl der in Betracht kommenden Vertragstexte frei ist und insbesondere Gelegenheit erhält, alternativ eigene Textvorschläge mit der effektiven Möglichkeit ihrer Durchsetzung in die Verhandlungen einzubringen .

2. Sind Vertragsbedingungen bei einvernehmlicher Verwendung eines bestimmten Formulartextes nicht im Sinne von § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB gestellt, finden die §§ 305 ff. BGB auf die Vertragsbeziehung keine Anwendung .

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2010 S. 513 Nr. 10
BB 2010 S. 773 Nr. 14
BB 2010 S. 915 Nr. 16
DB 2010 S. 6 Nr. 12
DB 2010 S. 664 Nr. 12
NJW 2010 S. 10 Nr. 14
NJW 2010 S. 1131 Nr. 16
NJW 2010 S. 8 Nr. 9
NWB-Eilnachricht Nr. 9/2010 S. 647
WM 2010 S. 725 Nr. 15
ZIP 2010 S. 628 Nr. 13
LAAAD-39934

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