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BVerwG Beschluss v. - 6 P 5/09

Gesetze: § 67 Abs 1 S 1 PersVG BW 1996, § 68 Abs 1 Nr 2 PersVG BW 1996, § 68 Abs 2 S 1 PersVG BW 1996, § 68 Abs 2 S 2 PersVG BW 1996, § 58 Abs 1 BühneNVtr, § 58 Abs 2 BühneNVtr, § 58 Abs 3 BühneNVtr, § 67 Abs 1 S 1 BühneNVtr

Informationsrecht des Personalrats; Einblick in die Gagenlisten für Solomitglieder und Bühnentechniker

Leitsatz

Der Bühnenpersonalrat benötigt den Einblick in die nicht anonymisierten Listen der Vergütungen für Solomitglieder und Bühnentechniker, um seine allgemeinen Aufgaben aus § 67 Abs. 1 Satz 1 und § 68 Abs. 1 Nr. 2 BaWüPersVG erfüllen zu können.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BAAAD-40029

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