Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - X R 29/08

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 6, ErbStG § 10, BGB § 1967 Abs. 2, ErbStG § 30, ErbStG § 31

Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit der Erbschaftsteuererklärung als Sonderausgaben

Leitsatz

Im Gegensatz zur Anzeigepflicht nach § 30 ErbStG entsteht die Verpflichtung zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung nicht unmittelbar mit dem Erbfall, sondern erst mit der Aufforderung des Finanzamts zur Abgabe einer Steuererklärung nach § 31 ErbStG.
Steuerberatungskosten, die dem Erben im Zusammenhang mit der Erstellung der Erbschaftsteuererklärung entstehen, sind grundsätzlich als Steuerberatungskosten im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG abziehbar.
Der Abzug bei den Sonderausgaben ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil dieselben Aufwendungen entsprechend der Praxis der Finanzverwaltung als Nachlassverbindlichkeiten im Sinne des § 10 Abs. 5 ErbStG beurteilt werden und daher den steuerpflichtigen Erwerb des Vermögens des Erblassers gemindert haben.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 848 Nr. 5
StB 2010 S. 59 Nr. 3
HAAAD-40066

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank