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BFH Beschluss v. - I B 83/09

Gesetze: FGO § 51 Abs. 1, FGO § 76 Abs. 1, FGO § 96 Abs. 1, FGO § 103, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3, FGO § 124 Abs. 2

Mitwirkung derjenigen Richter an der Gerichtsentscheidung, die bei einer mehrere mündliche Verhandlungen an verschiedenen Terminstagen stattfindenden Rechtsstreit, an der letzten Verhandlung teilgenommen haben; Vertagung der mündlichen Verhandlung; Fehler bei der Auslegung eines gerichtlichen Geschäftsverteilungsplans

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 913 Nr. 5
RAAAD-40067

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