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BFH Beschluss v. - II B 46/09

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 116 Abs. 3, FGO § 76 Abs. 1, FGO § 96 Abs. 1, FGO § 119 Nr. 6

Voraussetzung der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; Ermessen bei Festsetzung von Hinterziehungszinsen gegenüber einem zusammen veranlagten Ehegatten

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 837 Nr. 5
BAAAD-40068

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