Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Wertpapierhandel bei Vorliegen einer anderen Haupttätigkeit; kein Wertpapierhandel eines Lehrers, der nur für seine Mutter tätig wird
Leitsatz
Ein vollzeitbeschäftigter beamteter Lehrer, der über sein Bankdepot mit eigenen Mitteln und Mitteln seiner Mutter Aktien und Optionsscheine kauft und verkauft, betreibt keinen gewerblichen Wertpapierhandel, wenn er nur über seine Depotbank handelt, der die Vermischung eigener Gelder mit denen der Mutter nicht bekannt ist, und der Anteil der Mutter am Depot weniger als die Hälfte beträgt.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2010 S. 844 Nr. 5 EStB 2010 S. 174 Nr. 5 AAAAD-40077