Berufsausbildung neben einer Teilzeiterwerbstätigkeit oder Vollzeiterwerbstätigkeit; berufsbegleitendes Fachhochschulstudiums als Berufsausbildung
Leitsatz
Auch ein berufsbegleitendes Fachhochschulstudium kann als Berufsausbildung anzuerkennen sein, sofern es ernsthaft und nachhaltig betrieben wird. Eine Vollzeiterwerbstätigkeit neben einer ernsthaft und nachhaltig betriebenen Ausbildung schließt die Berücksichtigung als Kind in der Berufsausbildung nicht aus. Die aus dieser Tätigkeit erzielten Einkünfte sind bei der Prüfung, ob der - ggf. anteilige - Jahresgrenzbetrag überschritten wurde, einzubeziehen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2010 S. 871 Nr. 5 EStB 2010 S. 215 Nr. 6 KAAAD-40078