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BFH Urteil v. - V R 13/08

Gesetze: UStG § 14, UStG § 15, FGO § 96 Abs. 1, FGO § 135, FGO § 136

Vorsteueraufteilung bei Baumaßnahmen

Leitsatz

Für Zwecke des Vorsteuerabzugs ist bei Baumaßnahmen zwischen der Herstellung eines neuen Gebäudes und anschaffungsnahem Aufwand einerseits und Erhaltungsaufwendungen andererseits zu differenzieren. Liegen Herstellungskosten oder anschaffungsnaher Aufwand vor, ist für den Vorsteuerabzug unter Berücksichtigung von § 15 Abs. 4 UstG auf die Verwendungsverhältnisse des gesamten Gebäudes abzustellen. Für den Vorsteuerabzug aus Erhaltungsaufwendungen kommt es demgegenüber darauf an, wie der Gebäudeteil genutzt wird, für den die Erhaltungsaufwendungen entstehen.
Hat der Steuerpflichtige in einer Steuererklärung für das Kalenderjahr des Leistungsbezugs einen sachgerechten Maßstab für die Aufteilung von Vorsteuern gewählt und wird diese als Steuerfestsetzung formell bestandskräftig, ist er sowohl für das Erstjahr als auch für die Folgejahre an diese Wahl gebunden.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 960 Nr. 5
HFR 2010 S. 632 Nr. 6
KÖSDI 2010 S. 16994 Nr. 6
UR 2010 S. 426 Nr. 11
FAAAD-40084

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